Service-Pass Rechtliches
SaaS-Testvereinbarung fuer die Service-Pass Pilotphase - ohne digitale Signierung
Hinweis: Diese Texte sind professionelle Pilotfassungen und Arbeitsgrundlagen. Vor produktiver Nutzung muessen die finalen Anbieterangaben, eingesetzten Dienstleister, Vertragsdaten und Prozesse juristisch geprueft und vervollstaendigt werden.
Der Pilotvertrag regelt die befristete Nutzung von Service-Pass durch eine Hausverwaltung zur Erprobung von QR-Schadensmeldungen, Ticketbearbeitung, Dienstleisterprozessen, Eigentümerkommunikation, Dokumenten, Fristen und Auswertungen. Ziel ist ein kontrollierter Test vor einer produktiven kommerziellen Nutzung.
Die Pilotversion wird weiterentwickelt und kann Fehler enthalten. Service-Pass schuldet in der Pilotphase keine bestimmte Verfügbarkeit, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine vollstaendige Abbildung sämtlicher Sonderfälle. Der Pilotkunde prüft erzeugte Daten und Dokumente vor Außenwirkung.
Soweit personenbezogene Daten im Auftrag der Hausverwaltung verarbeitet werden, ist zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Pilotkunde bleibt Verantwortlicher für die von ihm eingestellten Daten.
Diese Pilotfassung ist ohne digitale Signatur vorbereitet. Sie kann ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben oder - soweit rechtlich ausreichend - in Textform bestätigt werden. Soll eine gesetzliche Schriftform ersetzt werden, ist gesondert zu prüfen, ob eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist.
Bitte vor Versand ergänzen: Pilotkunde, Pilotobjekt,Pilotdauer, Vergütung, Ansprechpartnerund die vollständigen Anbieterangaben von Service-Pass.